Es gibt zwei Arten von Mitgliedern.
1) Genossenschaftsmitglieder ohne Ernteanteil (Fördermitglieder) und
2) Genossenschaftsmitglieder mit Ernteanteil (Solawi-Mitglieder).
Beide sind mit einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen an der Ernte Union Ost eG beteiligt. Der Unterschied ist, dass Solawi-Mitglieder wöchentlich Gemüse von der Ernte Union Ost eG beziehen und Fördermitglieder dies nicht tun. Beide bekommen den Erntebrief per E-Mail und dürfen alle Angebote der Ernte Union Ost eG nutzen. Eigene Mitarbeit ist nicht verpflichtend, „helfende Hände“ sind aber im Sinne der Solidarischen Landwirtschaft natürlich erwünscht. Für die Fördermitgliedschaft gibt es keine Probezeit.
Solidarische Landwirtschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
Wir freuen uns sehr, dass du Mitglied unserer Solidarischen Landwirtschaft werden möchtest und wöchentlich Gemüse von der Ernte Union Ost beziehen möchtest! Du kannst dich hier anmelden und auswählen, an welcher Abholstation du deine Gemüsekiste abholen möchtest.
Was für Gemüse ist in einer Kiste?
Wir versuchen, dass im Durchschnitt über das Jahr gesehen mindestens 5 – 6 Gemüsekulturen jede Woche in eurer Kiste liegen. Im Sommer und Herbst ist eine abwechslungsreiche Gemüsekiste in der Regel kein Problem. Im Winter ist die Kiste in der Regel immer noch gut gefüllt, aber etwas weniger vielfältiger und mit mehr Lagergemüse bestückt. Herausfordernd ist das Frühjahr (Februar bis in den Mai hinein). Hier leeren sich die Lager und es ist oft noch nicht warm genug, damit die neuen Kulturen entsprechend auf dem Acker und im Folientunnel wachsen konnten. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, in Zukunft unser gemeinsames Genossenschaftskapital in weitere Folientunnel zu investieren, sodass schon früh im Jahr das Lagergemüse mit grünem Blattgemüse ergänzt werden kann. Da wir noch keine Lagermöglichkeiten haben und gleichzeitig Kooperationen hier in der Region toll finden, haben wir auch den Zukauf von u.a. einem Teil des Lagergemüses eingeplant.
Gemüse in einer Kiste, in einer Beispielwoche
im Juli: Gurke, Spitzkohl, Blattsalat, Grünkohl, Zwiebeln, Stangenbohnen, Tomaten
im September: Zwiebeln, Palmkohl, Paprika, Tomaten, Mangold, Zuckermais, Salat
im November: Zuckerhut, Mohrrübe, Kartoffeln, Kopfkohl, Knollensellerie, Kürbis, Radicchio
im Februar: Rote Bete, Mohrrübe, Kürbis, Kartoffeln, Porree, Grünkohl, Feldsalat / Postelein
Weitere Kulturen, die wir anbauen: Catalogna Salat, Fenchel, Pak Choi, Kohlrabi, verschiedenste Blattsalatsorten, Chili, Basilikum, Petersilie, Rotkohl, Weißkohl, Endivie, Steckrübe, Yacon, Spinat, Schnittsalate, Radieschen
Wir bauen eine große Bandbreite an Kulturen und Vielfalt an. Bei Schädlingsbefall und schwierigen Witterungsverhältnissen sind also immer noch Alternativen auf dem Acker, gleichzeitig steigt mit der großen Vielfalt auch die gärtnerische Herausforderung. Wir planen alles nach bestem Wissen und Gewissen. Gemüsebau hängt aber stark von den Wetter- und Klimaverhältnissen ab. Deshalb sind wir mit euch gemeinsam eine Solidarische Landwirtschaft, in der wir am Ende gemeinsam das Risiko tragen, dass eine Gemüsekultur auch mal kleiner ausfällt und uns gemeinsam freuen können, wenn eine andere Kultur kräftig gedeiht.
Wie viel kostet eine Gemüsekiste?
Vor dem Start einer neuen Saison kalkulieren wir, wie hoch unsere laufenden Kosten für das kommende Jahr sein werden. Die laufenden Kosten sind zum Beispiel Kosten für Saatgut, Jungpflanzen, Löhne, Pacht oder Reparaturen an Maschinen. Daraus lässt sich ein Durchschnittswert für einen Ernteanteil berechnen (Richtwert). Der Richtwert beträgt 94,50 € / Monat. Nun haben manche Mitglieder mehr Geld zur Verfügung und andere weniger. Du kannst deshalb auswählen, ob du mehr oder weniger zahlen möchtest (Solidarpreis). So wollen wir es mehr Menschen ermöglichen, regelmäßig unser regionales Gemüse zu beziehen.
Für wie lange lege ich mich fest?
Normalerweise läuft ein Erntevertrag vom 01. Januar bis 31. Dezember des Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wenn du deine Gemüsekiste nicht bis zum 30. November kündigst, verlängert sich dein Erntevertrag automatisch um ein Jahr. In unserem Startjahr 2026 geht dein Vertrag vom 01. Juni bis 31. Dezember 2026 und verlängert sich automatisch für 2027, wenn du nicht bis zum 30. November 2026 kündigst.
Gibt es eine Probezeit?
Sollte die Gemüsekiste doch nichts für dich sein, kannst du deinen Vertrag innerhalb der ersten vier Wochen kündigen. Dann erhältst du nur bis zu deiner Kündigung Gemüse, ohne einen Jahresvertrag abzuschließen. In den ersten vier Wochen bist du auch noch kein Genossenschaftsmitglied.
Bekomme ich wirklich jede Woche Gemüse?
Du bekommt im Regelfall 50 Ernteanteile pro Jahr. In der letzten und ersten Woche eines Jahres erfolgt keine Kistenlieferung. Es kann es sein, dass wir zwischendurch Lieferung zusammenfassen müssen, sodass die Lieferung nicht wöchentlich, sondern im vierzehntägigen Turnus durchgeführt wird. Das kann zum Beispiel im Winter / Frühjahr der Fall sein, wenn sich die Lager leeren und die Frühjahreskulturen noch nicht so weit sind. Die Größe der Gemüsekiste variiert abhängig von Saison und Wetter.
Wo kann ich wann meine Gemüsekiste abholen?
Das Gemüse wird von uns wöchentlich frisch vom Acker geerntet, in eine Kiste gepackt und immer donnerstags an verschiedene Abholstationen nach Berlin geliefert. An den Abholstationen kannst du am Donnerstagnachmittag und Freitagvormittag deine Gemüsekiste abholen. Hier kannst du sehen, wo die Abholstationen sind. Teilweise haben wir an den Abholstationen begrenzten Platz. Falls alle Plätze belegt sind, kannst du dich auf der Warteliste eintragen.
Was ist, wenn ich verreist bin und die Gemüsekiste nicht abholen kann?
Für jede Abholstation gibt es eine Signal-Gruppe, in der du dich mit den anderen Solawi-Mitgliedern austauschen kannst. Wenn du verreist bist, frage doch dort gerne nach, ob jemand anderes deine Gemüsekiste beziehen möchte. Vielleicht ist die Person ja verreist, wenn du da bist. Ansonsten kannst du deine Gemüsekiste auch an deine Abholstation spenden – das ist dann ein tolles Dankeschön dafür, dass wir dort wöchentlich das Gemüse lagern dürfen. In dem Fall, schreibe ebenfalls gern eine kurze Nachricht in der Signal-Gruppe deiner Abholstation, damit die verantwortliche Person für die Station Bescheid weiß.
Kann es sein, dass es mal gar kein Gemüse gibt?
Es ist möglich, dass eine Ernte komplett ausfällt und keine Ernteanteile ausgeliefert werden können, z.B. durch ein schweres Hagelereignis. Wir gehen nicht davon aus, dass dies passiert. Dennoch beruht das Grundprinzip der Solidarischen Landwirtschaft darauf, sich das Risiko zu teilen. Demnach laufen die monatlichen Beiträge unverändert weiter, auch wenn wir Ernteausfälle haben.
Muss ich Genossenschaftsmitglied werden, um Gemüse zu beziehen?
Ja, um regelmäßig Gemüse zu beziehen, musst du auch Genossenschaftsmitglied werden. Die Genossenschaft trägt den Gemüsebaubetrieb und ohne sie gäbe es kein Gemüse. Du kannst aber auch erst einmal ausprobieren, ob das alles etwas für dich ist. Sollte die Gemüsekiste doch nichts für dich sein, kannst du deinen Vertrag innerhalb der ersten vier Wochen kündigen. Dann erhältst du nur bis zu deiner Kündigung Gemüse, ohne einen Jahresvertrag abzuschließen. In den ersten vier Wochen bist du auch noch kein Genossenschaftsmitglied.
Genossenschaft
Warum ist die Ernte Union Ost eG eine Genossenschaft?
Unsere Satzung bildet die Grundlage unserer Arbeit und ist hier einsehbar. Wir glauben fest an die Idee der Genossenschaft. Als Mitglied bist du nicht nur Kund:in, sondern auch Miteigentümer:in. Dein Genossenschaftsanteil, den du als einmalige Einlage leistest, hilft dabei, den Investitionsbedarf unseres Projekts zu decken.
Für uns ist die Genossenschaft eine konsequente Weiterentwicklung der Solidarischen Landwirtschaft. In einer Solidarischen Landwirtschaft teilen viele Menschen die Kosten und das Risiko des landwirtschaftlichen Anbaus – etwa für Material, Verwaltung und Löhne. Aber wie sieht es mit langfristigen Investitionen in Gebäude und Infrastruktur aus? Wenn eine Solawi-Gärtnerei einer Einzelperson gehört, trägt diese die gesamten Investitionskosten und trifft alle damit verbundenen Entscheidungen allein. In einer Genossenschaft jedoch sind alle Mitglieder Miteigentümer:innen. Das bedeutet, dass die Kosten sowohl für den Aufbau als auch für den laufenden Betrieb der Gärtnerei gemeinsam getragen werden.
Die Personen, die die Genossenschaft und die Gärtnerei hauptverantwortlich führen, sind bei uns angestellt – aber auch sie sind „nur“ Mitglieder wie alle anderen. Dies hat einen weiteren positiven Effekt: So ist sichergestellt, dass eine neue Generation von Gemüsebäuer:innen nicht viel Kapital aufbringen muss, um die „alte“ Generation auszukaufen und den Betrieb fortzuführen.
Wie kann ich Genossenschaftsmitglied werden?
Wir freuen uns sehr, dass du Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchtest! Du kannst hier einen Antrag für eine Mitgliedschaft in der Ernte Union Ost eG stellen. Sobald wir deinen Antrag bestätigt haben, erhältst du eine E-Mail über deinen erfolgreichen Beitritt in die Ernte Union Ost eG. Das ist in der Regel nach spätestens einer Woche der Fall. Du kannst jederzeit Genoss:in werden, es gibt hier keine Warteliste.
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Um Mitglied in der Genossenschaft zu werden, musst du einmalig mindestens einen Genossenschaftsanteil zeichnen. Ein Genossenschaftsanteil (auch Geschäftsanteil genannt) entspricht laut unserer Satzung 150 €. Falls du die Möglichkeit hast, freuen wir uns sehr, wenn du mehr als einen Genossenschaftsanteil zeichnest. Ganz egal ob 2, 5, 10, 20 oder 50 Anteile – wir freuen uns über jeden Beitrag, der dabei hilft, dass die Ernte Union Ost schnell eine stabile und resiliente Genossenschaft wird.
Mit Hilfe der Genossenschaftsanteile investieren wir als Ernte Union Ost eG in den Betriebsaufbau – Infrastruktur, Maschinen und Geräte. In der Landwirtschaft kostet all das viel Geld. Da wir eine neue Gärtnerei aufbauen, braucht die Ernte Union Ost gerade jetzt für den Anfang viel Kapital.
Bekomme ich Gemüse als Genossenschaftsmitglied?
Um Gemüse von der Ernte Union Ost zu erhalten, musst du einen Vertrag über einen Ernteanteil abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass du Mitglied der Genossenschaft bist. Du kannst jedoch auch einfach Genossenschaftsmitglied werden, ohne einen Erntevertrag abzuschließen, und damit den Aufbau der Ernte Union Ost unterstützen.
Warum sollte ich Genossenschaftsmitglied werden, wenn ich kein Gemüse beziehen möchte?
Mit deiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft trägst du aktiv dazu bei, ökologische, regionale und kleinbäuerliche Landwirtschaft zu ermöglichen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Lebensmittel fair produziert werden – für die Menschen, die sie anbauen, und für die, die sie genießen. Nur mit vielen Genossenschaftsmitgliedern können wir gemeinsam die Investitionen für einen ökologischen, kleinbäuerlichen Gemüsebaubetrieb in Brandenburg stemmen. Wir sehen unseren Betrieb als Teil einer Agrarwende hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Als Genossenschaftsmitglied kannst du den Acker besuchen und direkt sehen, wie dein Geld wirkt. Du bist Teil einer Gemeinschaft an Menschen, denen gutes Essen, nachhaltige Landwirtschaft und ein gutes Leben für alle am Herzen liegt. Weitere gute Gründe findest du hier.
Wie kann ich aus der Genossenschaft wieder austreten?
Du kannst deine komplette Mitgliedschaft oder auch nur einzelne Geschäftsanteile kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt laut unserer Satzung ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres. Wenn ein Mitglied also beispielsweise bis zum 31. Dezember 2026 kündigt, verlässt es die Genossenschaft zum 1. Januar 2028.
Bekomme ich meine Genossenschaftsanteile zurück?
Nach deinem Austritt aus der Genossenschaft, hast du Anspruch auf dein Geschäftsguthaben an der Genossenschaft. Dieses sogenannte Auseinandersetzungsguthaben bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft. Und hier wird es etwas kompliziert aber wichtig. Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der jährlich aufgestellten Unternehmensbilanz. Falls in dem Jahr des Austritts Verluste erwirtschaftet werden, können diese anteilig auf alle Genossenschaftsanteile verrechnet werden, wodurch sich die Vermögenslage der Genossenschaft verringert. Dies beschließt die Generalversammlung. Der Auszahlungsbetrag würde in diesem Fall geringer ausfallen als der ursprünglich eingezahlte Wert des Genossenschaftsanteils. Wir gehen davon aus, dass dies insbesondere in den Gründungsjahren der Fall sein wird. Wir sind eine junge Genossenschaft und haben hohe Investitionskosten durch den Aufbau unserer eigenen Gärtnerei. Langfristig streben wir aber natürlich eine ausgeglichene Vermögenslage an, so dass du nach deinem Austritt den vollen Betrag wieder zurückbekommst.
Und hier das Ganze noch mal mit beispielhaften Daten: Wenn ein Mitglied also bis zum 31. Dezember 2026 kündigt, verlässt es die Genossenschaft zum 1. Januar 2028. Die Höhe des Auseinandersetzungsguthaben ergibt sich auf Grundlage des Jahresabschlusses für 2027, der auf der Generalversammlung im Laufe des Jahres 2028 beschlossen wird.
Wird mein Genossenschaftsanteil mehr wert?
Du bekommst keine finanzielle Rendite. Erwirtschaftet die Genossenschaft Gewinne, werden diese in eine gesetzliche Rücklage eingezahlt, zur Stärkung der Genossenschaft und zum Schutz deiner Geschäftsanteile. Gewinne werden nicht an Mitglieder ausgezahlt. Entwickelt sich die Genossenschaft positiv, sowohl finanziell als auch immateriell, freuen wir uns, wenn du diesen subjektiven Wertzuwachs deiner Investition als eine ideelle Rendite betrachtest. Es ist dein Beitrag zu einer ökologischen, regionalen und kleinbäuerlichen Landwirtschaft.
Hafte ich als Genoss:in mit meinem Privatvermögen?
Du haftest nicht mit deinem Privatvermögen. Einige Genossenschaften haben eine sogenannte „Nachschusspflicht“, bei uns gibt es diese jedoch nicht. Schreibt die Genossenschaft Verluste würde sich das ausschließlich auf die Wertminderung deiner Geschäftsanteile auswirken.
Sind bei euch regelmäßige Arbeitseinsätze auf dem Acker verpflichtend?
Du kannst selbst entscheiden, wie stark du dich als Mitglied einbringen möchtest. Es gibt keine Pflicht zu bestimmten Einsätzen. Je mehr Menschen sich aktiv beteiligen, desto stärker können wir gemeinsam wachsen und wichtige Impulse für gesellschaftliche Veränderung setzen.
Kann ich den Acker besuchen?
Na klar! Unsere letzte Ackerführung war am 22. Februar im Rahmen unserer Generalversammlung. Die nächste Ackerführung kündigen wir unter „Aktuelles“ an. Wenn du unabhängig davon vorbeikommen möchtest, melde dich bitte vorher bei uns unter: info@ernte-union-ost.de
